AGB und Prüfungsregularien

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Durchführung von telc-Sprachprüfungen

Stand: Mai 2026

Anbieter

Schöne Sprache – Sprachschule
Gräfstraße 85
60487 Frankfurt am Main
Deutschland

vertreten durch Geschäftsführer Dr. Zakharia Pourtskhvanidze

Kontakt

Telefon: +496995113046

E-Mail: info@schoenesprache.de

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz
IdNr.: 83 629 601743

Steuernummer/Geschäftszeichen: 14 851 02800 – UStSt


Präambel

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen der [Firmenname GmbH] (im Folgenden „Anbieter“ oder „Prüfungszentrum“) und den natürlichen oder juristischen Personen, die sich zu einer telc-Sprachprüfung anmelden (im Folgenden „Teilnehmende“). Der Anbieter ist offizielles Lizenzpartnerzentrum der telc gGmbH, Frankfurt am Main, und führt Sprachprüfungen nach Maßgabe der jeweils gültigen telc-Prüfungsordnungen sowie der telc-Durchführungsbestimmungen durch.


§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese AGB gelten für sämtliche Verträge, die zwischen dem Anbieter und Teilnehmenden über die Anmeldung zu, die Durchführung von und die Teilnahme an telc-Sprachprüfungen zustande kommen.

(2) Ergänzend gelten die jeweils aktuellen Prüfungsordnungen, Durchführungsbestimmungen und Hausregelungen der telc gGmbH (abrufbar unter www.telc.net). Soweit telc-Regularien für lizenzierte Prüfungszentren verbindlich sind und mit Bestimmungen dieser AGB in Widerspruch stehen, gehen die telc-Regularien insoweit vor.

(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen der Teilnehmenden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.

(4) Verbraucher im Sinne dieser AGB sind natürliche Personen, die zu einem Zweck handeln, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 BGB). Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).

§ 2 Vertragspartner und Leistungsbeschreibung

(1) Vertragspartner der Teilnehmenden ist die [Firmenname GmbH], [Anschrift], vertreten durch [Name der Geschäftsführung].

(2) Gegenstand des Vertrages ist die Organisation und Durchführung einer telc-Sprachprüfung auf dem von dem/der Teilnehmenden gewählten Sprachniveau (insbesondere telc Deutsch A1, A2, B1, B2, C1, C1 Hochschule, B1·B2 Pflege, B2·C1 Pflege, B2·C1 Medizin sowie weitere im Programm geführte Prüfungen) zu einem konkret vereinbarten Prüfungstermin.

(3) Die Leistung des Anbieters umfasst:

  • die Bereitstellung eines geeigneten Prüfungsraumes,
  • die Stellung qualifizierter und durch die telc gGmbH lizenzierter Prüfender,
  • die Durchführung der schriftlichen und mündlichen Prüfungsteile,
  • die Einsendung der Prüfungsunterlagen an die telc gGmbH zur Bewertung,
  • die Aushändigung des Originalzertifikats nach Vorliegen des Ergebnisses.

(4) Die Bewertung der schriftlichen Prüfungsteile und die Erstellung des Zertifikats erfolgen durch die telc gGmbH. Der Anbieter hat auf die Bewertung keinen Einfluss.

§ 3 Vertragsschluss

(1) Die Darstellung von Prüfungsterminen auf der Website des Anbieters stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots dar.

(2) Mit dem Absenden des vollständig ausgefüllten Online-Anmeldeformulars gibt der/die Teilnehmende ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Prüfungsvertrages ab.

(3) Der Anbieter bestätigt den Zugang der Anmeldung unverzüglich per E-Mail (Eingangsbestätigung). Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme des Angebots dar.

(4) Der Vertrag kommt mit der ausdrücklichen Anmeldebestätigung des Anbieters (Annahmeerklärung) zustande, spätestens jedoch mit der Bereitstellung des Prüfungsplatzes am vereinbarten Termin. Die Annahme erfolgt in Textform per E-Mail.

(5) Der Anbieter behält sich vor, Anmeldungen abzulehnen, insbesondere wenn der gewählte Termin bereits ausgebucht ist, die Voraussetzungen für die Teilnahme an der jeweiligen Prüfung nicht erfüllt sind oder der/die Teilnehmende bei einer früheren Prüfung wegen schwerwiegenden Regelverstoßes ausgeschlossen wurde.

§ 4 Anmeldung zu Prüfungen

(1) Die Anmeldung erfolgt grundsätzlich über das Online-Anmeldeformular auf der Website des Anbieters. Sie ist personengebunden und ohne Zustimmung des Anbieters nicht auf Dritte übertragbar.

(2) Teilnehmende sind verpflichtet, sämtliche Angaben (insbesondere Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit, Anschrift, E-Mail-Adresse) wahrheitsgemäß und vollständig zu machen. Diese Daten werden zur Erstellung des Zertifikats an die telc gGmbH übermittelt und können nach Prüfungsdurchführung nicht oder nur in eingeschränktem Umfang korrigiert werden. Nachträgliche Namensänderungen auf dem Zertifikat sind nur nach Maßgabe der telc-Regularien und gegen Gebühr möglich.

(3) Bei der Anmeldung Minderjähriger ist die Einwilligung der gesetzlichen Vertreter in Textform erforderlich. Der Anbieter behält sich vor, hierüber einen Nachweis zu verlangen.

(4) Die Einstufung in das angemeldete Prüfungsniveau erfolgt eigenverantwortlich. Eine Beratung des Anbieters ist unverbindlich und begründet keine Erfolgsgarantie.

(5) Für Pflegeprüfungen (telc Deutsch B1·B2 Pflege, B2·C1 Pflege) wird der berufliche oder fachliche Hintergrund nicht förmlich geprüft; gleichwohl wird empfohlen, das Anforderungsprofil der Prüfung sorgfältig zu beachten.

§ 5 Prüfungsgebühren

(1) Die Höhe der Prüfungsgebühr ergibt sich aus der zum Zeitpunkt der Anmeldung auf der Website veröffentlichten Preisliste. Maßgeblich ist die am Tag der Anmeldung gültige Preisliste.

(2) Die ausgewiesenen Preise sind Endpreise. Sprachprüfungen, die der Berufsausbildung, der Fortbildung oder der Umschulung dienen, sind unter den Voraussetzungen des § 4 Nr. 21 lit. a) bb) UStG bzw. § 4 Nr. 22 lit. a) UStG von der Umsatzsteuer befreit.

(3) Die Prüfungsgebühr umfasst Organisation und Durchführung der Prüfung, die Bewertung durch die telc gGmbH sowie die einmalige Ausstellung des Originalzertifikats.

(4) Zusatzleistungen — etwa beglaubigte Kopien, Ersatzzertifikate, postalischer Versand oder Eilbearbeitung — werden nach der jeweils gültigen Preisliste gesondert berechnet.

§ 6 Zahlungsbedingungen

(1) Die Prüfungsgebühr ist mit Vertragsschluss, spätestens jedoch zehn Tage vor dem Prüfungstermin in voller Höhe fällig. Ein Anspruch auf Teilnahme an der Prüfung besteht erst nach vollständigem Zahlungseingang.

(2) Zahlungen können nach Wahl des Anbieters per Banküberweisung, Lastschrift, Kreditkarte oder über die auf der Website angebotenen Zahlungsdienste erfolgen.

(3) Befindet sich der/die Teilnehmende mit der Zahlung in Verzug, ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen (§ 288 BGB).

(4) Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, soweit diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem/der Teilnehmenden nur zu, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

(5) Der Anbieter ist berechtigt, bei nicht rechtzeitiger Zahlung den Prüfungsplatz nach Setzung einer angemessenen Nachfrist anderweitig zu vergeben und vom Vertrag zurückzutreten. Die Regelungen des § 9 bleiben unberührt.

§ 7 Widerrufsrecht für Verbraucher

(1) Verbrauchern steht bei Vertragsschluss im Wege des Fernabsatzes (Online-Anmeldung) ein gesetzliches Widerrufsrecht nach Maßgabe der §§ 312g, 355 BGB zu.

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns ([Firmenname GmbH], [Anschrift], E-Mail: [E-Mail-Adresse], Telefon: [Nummer]) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Anbieter die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen hat, nachdem der/die Verbraucher/in dazu seine/ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben und gleichzeitig die Kenntnis davon bestätigt hat, dass er/sie sein/ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Anbieter verliert (§ 356 Abs. 4 BGB).

(2) Hat der/die Teilnehmende verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnt, so schuldet er/sie im Falle eines wirksamen Widerrufs einen Betrag, der dem Anteil der bis zum Widerruf bereits erbrachten Dienstleistung im Vergleich zum Gesamtumfang der vertraglich vereinbarten Dienstleistung entspricht (§ 357a Abs. 2 BGB).

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

— An: [Firmenname GmbH], [Anschrift], E-Mail: [Adresse]
— Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die folgende Dienstleistung:
— Bestellt am (*)/Vertrag bestätigt am (*):
— Name des/der Verbraucher(s):
— Anschrift des/der Verbraucher(s):
— Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier):
— Datum:
(*) Unzutreffendes streichen.

§ 8 Umbuchung

(1) Eine Umbuchung auf einen späteren Prüfungstermin ist auf schriftlichen Antrag in Textform (E-Mail genügt) möglich, sofern freie Plätze verfügbar sind und der Antrag spätestens vierzehn Tage vor dem ursprünglich gebuchten Termin beim Anbieter eingeht.

(2) Für die Umbuchung wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25,00 EUR erhoben. Differenzbeträge bei einer höheren Prüfungsgebühr des neuen Termins sind auszugleichen; günstigere Differenzbeträge werden nicht erstattet.

(3) Eine Umbuchung ist pro Anmeldung höchstens zweimal zulässig. Der neue Termin muss innerhalb von sechs Monaten nach dem ursprünglich gebuchten Termin liegen.

(4) Ein Anspruch auf eine bestimmte Umbuchung besteht nicht; maßgeblich ist die Verfügbarkeit freier Plätze.

§ 9 Rücktritt und Stornierung

(1) Unbeschadet des gesetzlichen Widerrufsrechts nach § 7 können Teilnehmende vom Prüfungsvertrag in Textform (E-Mail genügt) zurücktreten.

(2) Bei Rücktritt fallen folgende Stornierungsgebühren an, jeweils bezogen auf den Zeitpunkt des Eingangs der Rücktrittserklärung beim Anbieter im Verhältnis zum Prüfungstermin:

Zeitpunkt des RücktrittsStornierungsgebühr
bis 30 Tage vor PrüfungsterminBearbeitungsgebühr 25,00 EUR
29 bis 15 Tage vor Prüfungstermin30 % der Prüfungsgebühr, mindestens 25,00 EUR
14 bis 8 Tage vor Prüfungstermin50 % der Prüfungsgebühr
7 bis 2 Tage vor Prüfungstermin75 % der Prüfungsgebühr
ab 1 Tag vor Prüfungstermin sowie am Prüfungstag100 % der Prüfungsgebühr

(3) Dem/der Teilnehmenden bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass dem Anbieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Der Anbieter behält sich vor, einen konkret höheren Schaden nachzuweisen und geltend zu machen.

(4) Bei nachgewiesener Prüfungsunfähigkeit aus krankheitsbedingten Gründen wird abweichend von Abs. 2 nur eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,00 EUR erhoben; der Restbetrag wird auf Wunsch erstattet oder für eine Umbuchung gutgeschrieben. Voraussetzung ist die Vorlage eines qualifizierten ärztlichen Attests, das die Prüfungsunfähigkeit am Prüfungstag ausdrücklich bescheinigt und spätestens drei Werktage nach dem Prüfungstermin beim Anbieter eingeht.

(5) Eine bloße Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung („gelber Schein“) ist als Nachweis der Prüfungsunfähigkeit nicht ausreichend.

§ 10 Nichterscheinen zur Prüfung

(1) Erscheint der/die Teilnehmende ohne vorherige Rücktrittserklärung nicht zum Prüfungstermin, verfällt der Anspruch auf Durchführung der Prüfung. Die Prüfungsgebühr ist in voller Höhe geschuldet; eine Rückerstattung erfolgt nicht.

(2) Absatz 1 gilt entsprechend, wenn der/die Teilnehmende ohne triftigen Grund nur an einem Teil der Prüfung (schriftlich oder mündlich) nicht teilnimmt.

(3) § 9 Abs. 4 und 5 bleiben unberührt.

§ 11 Verspätung zur Prüfung

(1) Teilnehmende sind verpflichtet, mindestens 30 Minuten vor dem ausgewiesenen Prüfungsbeginn am Prüfungsort zu erscheinen.

(2) Eine Zulassung nach Beginn der Prüfung bzw. nach Ausgabe der Prüfungsunterlagen ist nach den telc-Durchführungsbestimmungen ausgeschlossen. In diesem Fall besteht weder ein Anspruch auf Teilnahme noch auf Erstattung der Prüfungsgebühr.

(3) Bei Verspätungen, die noch vor Beginn der Prüfung ausgeglichen werden können, entscheidet die Prüfungsaufsicht nach pflichtgemäßem Ermessen unter Beachtung der telc-Vorgaben.

(4) Eine Verlängerung der Prüfungszeit wegen Verspätung wird nicht gewährt.

§ 12 Identitätsprüfung und Ausweispflicht

(1) Teilnehmende sind verpflichtet, sich am Prüfungstag durch Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises (Personalausweis, Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel oder vergleichbares amtliches Dokument) zweifelsfrei zu identifizieren.

(2) Führerscheine, Krankenkassenkarten, Studierendenausweise oder ähnliche Dokumente sind als Identifikationsnachweis nicht ausreichend.

(3) Bei fehlendem oder nicht ausreichendem Ausweis ist die Prüfungsaufsicht verpflichtet, die Teilnahme an der Prüfung zu verweigern. In diesem Fall finden die Regelungen über das Nichterscheinen (§ 10) entsprechende Anwendung; eine Rückerstattung der Prüfungsgebühr erfolgt nicht.

(4) Der Anbieter ist berechtigt, im Rahmen der telc-Durchführungsbestimmungen ein Lichtbild der Teilnehmenden zur Identitätskontrolle anzufertigen. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO i. V. m. den verbindlichen telc-Regularien.

§ 13 Prüfungsdurchführung

(1) Die Prüfung wird ausschließlich nach den jeweils gültigen Prüfungsordnungen und Durchführungsbestimmungen der telc gGmbH durchgeführt. Diese sind unter www.telc.net einsehbar und gelten für alle Teilnehmenden verbindlich.

(2) Während der Prüfung sind die Anweisungen der Prüfungsaufsicht zu befolgen. Den Teilnehmenden ist insbesondere untersagt,

  • nicht zugelassene Hilfsmittel mitzuführen oder zu nutzen (etwa Mobiltelefone, Smartwatches und sonstige elektronische Geräte, Wörterbücher, schriftliche Unterlagen),
  • mit anderen Teilnehmenden zu kommunizieren,
  • den Prüfungsraum ohne Genehmigung der Aufsicht zu verlassen,
  • Prüfungsunterlagen zu fotografieren, abzuschreiben oder mitzunehmen.

(3) Mobiltelefone und sonstige elektronische Geräte sind vor Prüfungsbeginn auszuschalten und in den dafür vorgesehenen Behältnissen zu verwahren. Verstöße werden gemäß § 14 behandelt.

(4) Pausen sind ausschließlich im Rahmen der von der telc gGmbH vorgesehenen Prüfungsstruktur zulässig.

§ 14 Täuschungsversuche und Regelverstöße

(1) Bei Täuschungsversuchen, beim Mitführen oder bei der Verwendung unerlaubter Hilfsmittel, bei Störungen des Prüfungsablaufs oder bei sonstigen schwerwiegenden Verstößen gegen die telc-Prüfungsordnung ist die Prüfungsaufsicht berechtigt und verpflichtet, die Prüfung der betreffenden Person für nicht bestanden zu erklären und/oder die Person von der weiteren Teilnahme auszuschließen.

(2) Über das Vorliegen eines Täuschungsversuchs entscheidet die Prüfungsaufsicht nach pflichtgemäßem Ermessen. Der Vorfall wird protokolliert und der telc gGmbH gemeldet. Die endgültige Entscheidung über die Bewertung obliegt der telc gGmbH.

(3) Im Falle eines Ausschlusses nach Abs. 1 besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Prüfungsgebühr oder auf Umbuchung.

(4) Der Anbieter behält sich vor, Teilnehmende, die wegen Täuschungsversuchs ausgeschlossen wurden, von künftigen Prüfungen auszuschließen.

§ 15 Ausschluss von Teilnehmenden

(1) Der Anbieter ist berechtigt, Teilnehmende von der Prüfung auszuschließen, wenn diese

  • den Prüfungsablauf erheblich stören,
  • andere Teilnehmende, Prüfende oder Mitarbeitende des Anbieters belästigen oder bedrohen,
  • gegen die telc-Prüfungsordnung verstoßen,
  • den Anweisungen der Prüfungsaufsicht nicht Folge leisten oder
  • erkennbar unter dem Einfluss von Alkohol, Betäubungsmitteln oder vergleichbar wirkenden Substanzen stehen.

(2) Im Falle eines Ausschlusses nach Abs. 1 besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Prüfungsgebühr.

§ 16 Ergebnisse und Zertifikate

(1) Die Bewertung der Prüfungsleistungen erfolgt durch die telc gGmbH. Der Anbieter hat hierauf keinen Einfluss.

(2) Die Bereitstellung des Prüfungsergebnisses erfolgt in der Regel innerhalb von vier bis sechs Wochen nach dem Prüfungstermin. Eine Garantie für eine bestimmte Bearbeitungsdauer wird nicht übernommen; maßgeblich sind die Bearbeitungszeiten der telc gGmbH.

(3) Das Originalzertifikat wird nach Eingang beim Anbieter dem/der Teilnehmenden ausgehändigt. Die Abholung erfolgt nach Terminvereinbarung am Sitz des Anbieters. Auf Wunsch und gegen Erstattung der Versandkosten ist ein postalischer Versand möglich; das Versandrisiko trägt der/die Teilnehmende.

(4) Nicht abgeholte Zertifikate werden für die Dauer von zwei Jahren nach Ausstellung beim Anbieter aufbewahrt. Danach werden sie an die telc gGmbH zurückgesandt; eine spätere Aushändigung erfolgt nur nach Maßgabe der telc-Bestimmungen und gegen Gebühr.

(5) Bei Verlust eines Zertifikats kann nach Maßgabe der telc-Bestimmungen und gegen Gebühr eine Zweitschrift bei der telc gGmbH beantragt werden. Der Anbieter unterstützt bei der Antragstellung, übernimmt jedoch keine Gewähr für die Ausstellung der Zweitschrift.

§ 17 Höhere Gewalt

(1) Ereignisse höherer Gewalt, die die Durchführung der Prüfung wesentlich erschweren, gefährden oder unmöglich machen — insbesondere Pandemien, behördliche Anordnungen, Streiks, Stromausfälle, schwerwiegende technische Störungen, Naturkatastrophen, Brand- oder Wasserschäden sowie der unverschuldete Ausfall der Prüfungsaufsicht ohne zumutbare Ersatzmöglichkeit — berechtigen den Anbieter, die Prüfung zu verschieben, abzubrechen oder abzusagen.

(2) In diesen Fällen wird der Anbieter den Teilnehmenden vorrangig einen Ersatztermin anbieten. Ist ein zumutbarer Ersatztermin innerhalb von drei Monaten nicht möglich oder lehnt der/die Teilnehmende den angebotenen Ersatztermin aus nachvollziehbaren Gründen ab, wird die bereits entrichtete Prüfungsgebühr erstattet.

(3) Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Ersatz von Reise-, Übernachtungs- oder Vorbereitungskosten, sind ausgeschlossen, soweit dem Anbieter weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. § 18 bleibt unberührt.

§ 18 Haftungsbeschränkung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden.

(2) Für sonstige Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) beruhen, ist die Haftung des Anbieters auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der/die Vertragspartner/in regelmäßig vertrauen darf.

(3) Im Übrigen ist die Haftung — gleich aus welchem Rechtsgrund — ausgeschlossen.

(4) Die Haftung nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie aus übernommenen Garantien bleibt unberührt.

(5) Der Anbieter haftet nicht für die inhaltliche Korrektheit oder Aktualität der von der telc gGmbH veröffentlichten Prüfungsordnungen und Durchführungsbestimmungen sowie nicht für die Bewertung der Prüfungsleistungen durch die telc gGmbH.

(6) Soweit die Haftung des Anbieters ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

§ 19 Datenschutz

(1) Der Anbieter erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten der Teilnehmenden nach Maßgabe der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und der weiteren einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften.

(2) Zur Durchführung der Prüfung ist die Weitergabe bestimmter personenbezogener Daten an die telc gGmbH erforderlich (insbesondere Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, gewähltes Prüfungsniveau, Prüfungsdatum, Prüfungsergebnis). Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO.

(3) Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten — insbesondere zu Rechtsgrundlagen, Speicherdauer, Empfängern und Betroffenenrechten — ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung des Anbieters, abrufbar unter [URL der Datenschutzerklärung].

§ 20 Kommunikation in elektronischer Form

(1) Die Kommunikation zwischen Anbieter und Teilnehmenden erfolgt überwiegend in elektronischer Form, insbesondere per E-Mail. Mit der Anmeldung erklären sich die Teilnehmenden mit dieser Kommunikationsform einverstanden.

(2) Teilnehmende sind verpflichtet, eine gültige und regelmäßig abgerufene E-Mail-Adresse anzugeben sowie deren Funktionsfähigkeit einschließlich Spam- und Junk-Mail-Ordner zu gewährleisten.

(3) Mitteilungen des Anbieters per E-Mail gelten als zugegangen, sobald sie den ordnungsgemäß angegebenen elektronischen Empfangsweg des/der Teilnehmenden erreicht haben. Auf eine Empfangs- oder Lesebestätigung kommt es nicht an.

(4) Adressänderungen, insbesondere Änderungen der E-Mail-Adresse, sind dem Anbieter unverzüglich in Textform mitzuteilen. Nachteile, die aus einer unterbliebenen Mitteilung entstehen, gehen zu Lasten der Teilnehmenden.

§ 21 Salvatorische Klausel

(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.

(2) An die Stelle einer unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung (§ 306 Abs. 2 BGB). Gleiches gilt für etwaige Regelungslücken.

§ 22 Gerichtsstand und anwendbares Recht

(1) Auf das Vertragsverhältnis findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der/die Verbraucher/in seinen/ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

(2) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Anbieters, sofern der/die Teilnehmende Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

(3) Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, abrufbar unter https://ec.europa.eu/consumers/odr. Der Anbieter ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 VSBG).


Stand der AGB: 17.05.2026
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