Stornierungs- und Umbuchungsbedingungen für Sprachprüfungen
Stand: Juli 2026
Diese Bedingungen regeln die Stornierung (Rücktritt) und die Umbuchung (Verschiebung) von verbindlich gebuchten Sprachprüfungen. Sie ergänzen unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die jeweils gültigen Prüfungsregularien der telc gGmbH und gelten für alle Prüfungsanmeldungen, die über unsere Website, per E‑Mail oder vor Ort erfolgen.
Inhaltsverzeichnis
§ 1 Verbindlichkeit der Anmeldung
(1) Mit der Anmeldung zu einer Prüfung und deren Bestätigung durch das Prüfungszentrum kommt ein verbindlicher Vertrag zustande. Die Prüfungsgebühr ist mit der Anmeldung fällig.
(2) Der Prüfungsplatz ist personengebunden. Eine Übertragung der Anmeldung auf eine andere Person ist ausgeschlossen, da die Anmeldung unter Angabe der Personalien verbindlich an den Prüfungsträger übermittelt wird.
§ 2 Maßgebliche Frist und Fristberechnung
(1) Für Stornierungen und Umbuchungen gilt eine Frist von 15 Werktagen vor dem Prüfungstermin (im Folgenden: „Stornofrist“). Als Werktage gelten die Tage Montag bis Freitag; Samstage, Sonntage und gesetzliche Feiertage am Sitz des Prüfungszentrums (Hessen) werden bei der Fristberechnung nicht mitgerechnet.
(2) Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang der Erklärung in Textform (E‑Mail genügt) beim Prüfungszentrum, nicht deren Absendung. Erklärungen, die nach 18:00 Uhr oder an einem Samstag, Sonntag oder Feiertag eingehen, gelten als am nächsten Werktag zugegangen.
(3) Berechnungsbeispiel: Findet die Prüfung an einem Freitag statt, endet die Stornofrist am Donnerstag drei Wochen zuvor – gerechnet werden ausschließlich die Werktage zwischen Zugang der Erklärung und Prüfungstermin.
(4) Hintergrund der Frist ist die verbindliche Meldefrist des Prüfungsträgers: Nach Ablauf der Frist zur Prüfungsdatenänderung sind die Teilnehmerdaten gegenüber der telc gGmbH fest gemeldet; Prüfungsmaterialien und Prüfungsplätze sind dann verbindlich beauftragt und kostenpflichtig.
§ 3 Stornierung (Rücktritt von der Prüfung)
(1) Stornierung bis zum Ablauf der Stornofrist (15 Werktage vor dem Prüfungstermin):
Die Stornierung ist gegen eine pauschale Bearbeitungsgebühr von 29,00 € möglich. Die bereits gezahlte Prüfungsgebühr wird abzüglich dieser Bearbeitungsgebühr innerhalb von 14 Tagen auf das ursprüngliche Zahlungsmittel erstattet.
(2) Stornierung nach Ablauf der Stornofrist:
Eine Erstattung der Prüfungsgebühr ist nicht mehr möglich; die Prüfungsgebühr verfällt in voller Höhe. Grund hierfür ist, dass das Prüfungszentrum die Prüfung zu diesem Zeitpunkt bereits verbindlich und kostenpflichtig beim Prüfungsträger beauftragt hat und der Prüfungsplatz regelmäßig nicht mehr anderweitig vergeben werden kann.
(3) Nichterscheinen am Prüfungstag – gleich aus welchem Grund – steht einer Stornierung nach Ablauf der Stornofrist gleich. Ein Anspruch auf Erstattung oder auf einen Ersatztermin besteht nicht.
(4) Den Teilnehmenden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass dem Prüfungszentrum kein oder ein wesentlich geringerer Schaden bzw. Aufwand entstanden ist; in diesem Fall reduziert sich die einbehaltene Gebühr entsprechend. Das Prüfungszentrum behält sich umgekehrt vor, einen nachweislich höheren Schaden geltend zu machen.
§ 4 Umbuchung (Verschiebung auf einen anderen Prüfungstermin)
(1) Umbuchung bis zum Ablauf der Stornofrist (15 Werktage vor dem Prüfungstermin):
Die Verschiebung auf einen anderen, verfügbaren Prüfungstermin ist gegen eine pauschale Umbuchungsgebühr von 29,00 €möglich. Die Gebühr deckt den administrativen Aufwand der Ummeldung ab.
(2) Umbuchung nach Ablauf der Stornofrist:
Eine Verschiebung ist nur noch in Ausnahmefällen und nach Verfügbarkeit möglich. In diesem Fall fällt eine Umbuchungsgebühr von 109,00 € an, da der Prüfungsträger die bereits gemeldete Prüfung kostenpflichtig storniert und neu beauftragt werden muss. Die Umbuchung wird erst mit vollständigem Zahlungseingang der Umbuchungsgebühr verbindlich bestätigt. Bis dahin bleibt die ursprüngliche Anmeldung bestehen; erscheint der/die Teilnehmende zum ursprünglichen Termin nicht, ohne dass die Umbuchungsgebühr eingegangen ist, gilt § 3 Abs. 3.
(3) Ein Anspruch auf einen bestimmten Ersatztermin besteht nicht; maßgeblich ist die Verfügbarkeit freier Prüfungsplätze. Der Ersatztermin muss innerhalb von sechs Monaten nach dem ursprünglichen Prüfungstermin liegen.
(4) Pro Anmeldung ist maximal eine Umbuchung möglich. Eine Stornierung eines bereits umgebuchten Termins richtet sich nach § 3; bereits gezahlte Umbuchungsgebühren werden nicht erstattet.
§ 5 Übersicht der Gebühren
| Vorgang | Bis 15 Werktage vor dem Termin | Danach |
|---|---|---|
| Stornierung | 29,00 € Bearbeitungsgebühr, Rest wird erstattet | Keine Erstattung, Prüfungsgebühr verfällt |
| Umbuchung | 29,00 € Umbuchungsgebühr | 109,00 € Umbuchungsgebühr, Bestätigung erst nach Zahlungseingang |
| Nichterscheinen | — | Keine Erstattung, kein Ersatztermin |
§ 6 Krankheit und höhere Gewalt
(1) Bei nachgewiesener Prüfungsunfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen wird abweichend von § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 lediglich eine Bearbeitungsgebühr von 29,00 € erhoben. Der Restbetrag wird auf Wunsch erstattet oder für eine einmalige Umbuchung gutgeschrieben.
(2) Voraussetzung ist die Vorlage eines ärztlichen Attests, aus dem die Prüfungsunfähigkeit am Prüfungstag hervorgeht. Das Attest muss dem Prüfungszentrum spätestens drei Werktage nach dem Prüfungstermin in Textform zugehen. Später eingehende Atteste können nicht berücksichtigt werden.
(3) Gleiches gilt bei sonstigen, von den Teilnehmenden nicht zu vertretenden Ereignissen höherer Gewalt, sofern diese unverzüglich angezeigt und geeignet nachgewiesen werden.
§ 7 Absage oder Verschiebung durch das Prüfungszentrum
(1) Das Prüfungszentrum kann eine Prüfung absagen oder verlegen, wenn wichtige Gründe dies erfordern, insbesondere bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl, behördlichen Anordnungen, Ausfall von Prüfenden oder höherer Gewalt.
(2) In diesem Fall können die Teilnehmenden wählen zwischen (a) der kostenfreien Umbuchung auf den nächstmöglichen Termin oder (b) der vollständigen Erstattung der Prüfungsgebühr. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Ersatz von Reise- oder Vorbereitungskosten, bestehen nur nach den gesetzlichen Vorschriften.
§ 8 Form der Erklärungen
(1) Stornierungen und Umbuchungswünsche bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform (E‑Mail genügt). Telefonische Erklärungen sind nicht ausreichend.
(2) Die Erklärung muss den vollständigen Namen, den gebuchten Prüfungstermin und die Prüfungsart enthalten. Das Prüfungszentrum bestätigt den Eingang der Erklärung in Textform; erst mit dieser Bestätigung – bei kostenpflichtigen Umbuchungen nach § 4 Abs. 2 erst mit Zahlungseingang – ist der Vorgang abgeschlossen.
§ 9 Widerrufsrecht bei Online-Buchungen
(1) Verbrauchern steht bei Verträgen, die ausschließlich über Fernkommunikationsmittel geschlossen wurden, grundsätzlich das gesetzliche Widerrufsrecht von 14 Tagen zu. Die Einzelheiten ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung, die im Rahmen des Buchungsvorgangs bereitgestellt wird.
(2) Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn das Prüfungszentrum die Dienstleistung vollständig erbracht hat oder mit der Ausführung – insbesondere der verbindlichen, kostenpflichtigen Anmeldung beim Prüfungsträger – auf ausdrücklichen Wunsch der Teilnehmenden vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen hat und die Teilnehmenden ihre Kenntnis hiervon bestätigt haben.
(3) Die Regelungen dieser Stornierungs- und Umbuchungsbedingungen gelten unbeschadet eines bestehenden gesetzlichen Widerrufsrechts.
§ 10 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Zwingende verbraucherschützende Vorschriften bleiben unberührt.
(2) Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Prüfungszentrums sowie die Prüfungsordnung und die Prüfungsregularien der telc gGmbH in der jeweils gültigen Fassung.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Kontakt für Stornierungen und Umbuchungen: info@sprachtest24.de – bitte stets mit vollständigem Namen, Prüfungstermin und Prüfungsart.
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